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   BSG, 18.08.2011 - B 3 P 12/11 B   

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BSG, 18.08.2011 - B 3 P 12/11 B (https://dejure.org/2011,40107)
BSG, Entscheidung vom 18.08.2011 - B 3 P 12/11 B (https://dejure.org/2011,40107)
BSG, Entscheidung vom 18. August 2011 - B 3 P 12/11 B (https://dejure.org/2011,40107)
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  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 18.08.2011 - B 3 P 12/11 B
    Auf das Erfordernis, sich vor dem BSG durch einen der in § 73 Abs. 4 SGG aufgeführten Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen (zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 13 mwN), ist die Klägerin in der Rechtsmittelbelehrung des LSG-Beschlusses und erneut mit Schreiben des Senats vom 21.7.2011 hingewiesen worden.
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 18.08.2011 - B 3 P 12/11 B
    2 1. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) ist nur möglich, wenn sowohl das Prozesskostenhilfegesuch als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), dh mit dem durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Vordruck, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist beim BSG eingehen (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH, VersR 1981, 884; BFH-NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6).
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